Die private Nutzung mobiler Endgeräte wie etwa Tablet-PCs ist für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger ab dem 01. Januar des Jahres 2015 von der Einkommensteuer befreit. Dies haben Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 22.12.2014 beschlossen (BGBl. I S. 2517ff.)
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